Die (Online-)Scheidung/Die (Online-)Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Die Online-Scheidung oder die Online-Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ist ein Mythos.

Nicht nur, dass zum Beispiel die Verfahrensvollmacht und gegebenenfalls die Unterlagen für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (auch bekannt als Prozesskostenhilfe) im Original dem Familiengericht vorgelegt werden müssen, ist Ihre persönliche Anwesenheit im Scheidungstermin beim Familiengericht notwendig.

Die Korrespondenz mit uns ist selbstverständlich online – bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise – und telefonisch möglich. In Anbetracht der nicht nur finanziellen, sondern auch emotionalen Auswirkungen einer Trennung und Scheidung sowohl für Sie und Ihre/n Partner/in als auch Ihr/e Kind/er sollten Sie erwägen, sich die Zeit für ein persönliches Anwaltsgespräch und die persönliche Abstimmung nehmen.

Für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, bevorzugt auch eine einvernehmliche Regelung aller im Zusammenhang mit Ihrer Trennung und Scheidung oder der Aufhebung einer eingetragen Lebenspartnerschaft stehenden Problemkreise steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Scholz gern zur Verfügung.

Eine kurzfristige Terminvergabe oder erste telefonische Abstimmung ist möglich.

Die nachfolgenden Ausführungen geben nur auszugsweise eine Übersicht der Problemkreise bei Trennung und Scheidung und sie gelten weitestgehend auch für die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie können eine persönliche Beratung und Vertretung auf Basis Ihrer konkreten Verhältnisse jedoch nicht ersetzen.

 

 
 
 
 
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